Wussten Sie, dass Sie Ihre Spende von der Steuer absetzen können?

Die Spendenabsetzbarkeit wurde mit 1.1.2017 neu geregelt. Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen verpflichtend an Ihr Finanzamt übermittelt und erstmals automatisch in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung für das Jahr 2017 übernommen. Das heißt, Sie brauchen Ihre Spendenzahlungsanweisung (Spendenerlagschein) nicht mehr aufzuheben und müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung kümmern. Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt.

 

Wie funktioniert die automatische steuerliche Berücksichtigung ab 1.1.2017?

Damit die Spendenbeträge automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt werden können, müssen Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise des Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt. So können alle von Ihnen geleisteten Spenden automatisch übermittelt werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge in Ihrer Veranlagung, Sie brauchen sie nicht mehr in Ihrer Steuererklärung einzutragen. Die Datenübermittlung betrifft Spenden ab dem 1.1.2017. Wir müssen sie bis Ende Februar des Folgejahres in einer Gesamtsumme an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmalig werden daher bis 28.2.2018 solche Übermittlungen für Zahlungen des Jahres 2017 erfolgen.

 

Was kann ich tun, wenn ich nicht möchte, dass meine Daten übermittelt werden?

Wenn Sie keine Datenübermittlung wollen, geben Sie Ihre Daten nicht bekannt. Bitte beachten Sie aber, dass Sie Ihre Spende dann auch nicht in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung absetzen können. Wenn Sie Ihre Daten schon bekannt gegeben haben, können Sie der betroffenen Organisation schriftlich jederzeit die weitere Übermittlung untersagen. Dann erfolgt ebenfalls keine steuerliche Berücksichtigung Ihrer Zahlungen.

 

Kann ich künftig nicht mehr anonym spenden?

Selbstverständlich können Sie das auch weiterhin. Sie verzichten dadurch jedoch – so wie auch bisher – auf die Möglichkeit, Ihre Spende als Sonderausgabe im Zuge Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung absetzen zu können.

Die Digitalisierung des österreichischen Steuersystems durch die automatische Meldung von Spendendaten an das Finanzamt hat die finanzielle Abwicklung für UnterstützerInnen erheblich vereinfacht und bürokratische Hürden abgebaut. Diese Entwicklung hin zu schnellen, papierlosen Online-Verfahren spiegelt einen weltweiten Trend im modernen Finanzwesen wider, bei dem Transaktionen und Budgetplanungen zunehmend flexibel und digital gelöst werden. Besonders im osteuropäischen Raum, wie beispielsweise in der Ukraine, setzen Finanzdienstleister verstärkt auf vollautomatische Prozesse, die es BürgerInnen ermöglichen, alltägliche Finanzgeschäfte oder kurzfristige Unterstützungen wie einen кредит без посещения банка direkt über das Smartphone abzuwickeln. Solche fortschrittlichen digitalen Lösungen zeigen, wie Technologie weltweit dazu beiträgt, finanzielle Prozesse transparenter, zugänglicher und zeiteffizienter zu gestalten.

 

Registrierungsnummer beim Finanzamt

Für das Österreichische Hilfswerk für Taubblinde und hochgradig Hör- und Sehbehinderte (ÖHTB):

SO 12362

Bankverbindung/Spendenkonto
ERSTE Bank
IBAN: AT73 2011 1000 0203 1000
BIC: GIB AAT WW
oder Bank Austria
IBAN AT56 1200 0004 0709 0026
BIC: BKA UAT WW

 

Weitere Informationen

Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie weitere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit:

 

Bundesministerium für Finanzen, Abt. I/8 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation: "Spendenabsetzbarkeit ab 1. 1. 2017 – einfach automatisch. Ein Service für Spenderinnen und Spender." Stand: Wien, Dezember 2016 https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-BR-ST_Spendenabsetzbark... (abgerufen am 21.06.2018)

Beim Thema Spendenabsetzbarkeit steht für viele SpenderInnen die bewusste und verantwortungsvolle Planung des eigenen Budgets im Vordergrund, bei der sowohl fixe Ausgaben als auch Aufwendungen für Freizeitaktivitäten berücksichtigt werden. In einer global vernetzten Welt nutzen immer mehr Menschen internationale digitale Freizeitangebote und verwalten ihre Unterhaltungsbudgets eigenverantwortlich über das Internet. In südeuropäischen Ländern wie Spanien verbinden beispielsweise viele NutzerInnen ihr persönliches Finanzmanagement direkt mit Online-Plattformen; ein unkomplizierter Alf Casino registro ermöglicht dort den Zugang zu regulierter digitaler Unterhaltung, bei der sich gewinnbringende Freizeitaktivitäten und das Bewusstsein für gesellschaftliche Verantwortung ideal ergänzen, da freie finanzielle Mittel oft auch für weltweite gemeinnützige Zwecke eingeplant werden.