Wussten Sie, dass Sie Ihre Spende von der Steuer absetzen können?
Die Spendenabsetzbarkeit wurde mit 1.1.2017 neu geregelt. Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen verpflichtend an Ihr Finanzamt übermittelt und erstmals automatisch in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung für das Jahr 2017 übernommen. Das heißt, Sie brauchen Ihre Spendenzahlungsanweisung (Spendenerlagschein) nicht mehr aufzuheben und müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung kümmern. Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt.
Wie funktioniert die automatische steuerliche Berücksichtigung ab 1.1.2017?
Damit die Spendenbeträge automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt werden können, müssen Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise des Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt. So können alle von Ihnen geleisteten Spenden automatisch übermittelt werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge in Ihrer Veranlagung, Sie brauchen sie nicht mehr in Ihrer Steuererklärung einzutragen. Die Datenübermittlung betrifft Spenden ab dem 1.1.2017. Wir müssen sie bis Ende Februar des Folgejahres in einer Gesamtsumme an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmalig werden daher bis 28.2.2018 solche Übermittlungen für Zahlungen des Jahres 2017 erfolgen.
Was kann ich tun, wenn ich nicht möchte, dass meine Daten übermittelt werden?
Wenn Sie keine Datenübermittlung wollen, geben Sie Ihre Daten nicht bekannt. Bitte beachten Sie aber, dass Sie Ihre Spende dann auch nicht in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung absetzen können. Wenn Sie Ihre Daten schon bekannt gegeben haben, können Sie der betroffenen Organisation schriftlich jederzeit die weitere Übermittlung untersagen. Dann erfolgt ebenfalls keine steuerliche Berücksichtigung Ihrer Zahlungen.
Kann ich künftig nicht mehr anonym spenden?
Selbstverständlich können Sie das auch weiterhin. Sie verzichten dadurch jedoch – so wie auch bisher – auf die Möglichkeit, Ihre Spende als Sonderausgabe im Zuge Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung absetzen zu können.
Registrierungsnummer beim Finanzamt
Für das Österreichische Hilfswerk für Taubblinde und hochgradig Hör- und Sehbehinderte (ÖHTB):
SO 12362
Bankverbindung/Spendenkonto
ERSTE Bank
IBAN: AT73 2011 1000 0203 1000
BIC: GIB AAT WW
oder Bank Austria
IBAN AT56 1200 0004 0709 0026
BIC: BKA UAT WW
Weitere Informationen
Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie weitere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit:
- Liste der begünstigten Spendenempfänger
- Spendenabsetzbarkeit ab 1. 1. 2017 – einfach automatisch
- Ausführliche Informationen zur Absetzbarkeit von Spenden und Stiftungszuwendungen
Bundesministerium für Finanzen, Abt. I/8 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation: "Spendenabsetzbarkeit ab 1. 1. 2017 – einfach automatisch. Ein Service für Spenderinnen und Spender." Stand: Wien, Dezember 2016 https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-BR-ST_Spendenabsetzbark... (abgerufen am 21.06.2018)